Kosten
Ich arbeite sowohl nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das die Kosten einer anwaltlichen Tätigkeit grundsätzlich festlegt, als auch mit individuellen Honorarvereinbarungen.
Für eine Erstberatung, in der wir gemeinsam Ihr Anliegen erörtern, fallen in der Regel Kosten von 120 – 200 Euro an.
Bevor für Sie weitere Kosten entstehen, kläre ich Sie selbstverständlich genau über deren Höhe auf.
Die Vereinbarung von Ratenzahlungen ist möglich. Für weniger finanzstarke Menschen kommt zudem die Inanspruchnahme staatlicher Beratungs- und Prozesskostenhilfe in Betracht.
Beratungshilfe wird gewährt, wenn Sie vor unserem ersten Gespräch bei Ihrem örtlichen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen. Nähere Informationen und das Antragsformular finden Sie hier.
Prozesskostenhilfe können Menschen erhalten, wenn sie ein Verfahren führen möchten oder müssen, aber nicht in der Lage sind, die Kosten hierfür selbst zu tragen. Ob die Voraussetzungen in Ihrem Fall erfüllt sind und was Sie tun müssen, um Prozesskostenhilfe zu beantragen, erörtern wir gemeinsam. Nähere Informationen finden Sie hier.